Verhinderungspflege – eine Entlastung für pflegende Angehörige

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Die Verhinderungspflege ist zusammen mit der Tages- und Nachtpflege und der Kurzzeitpflege eine Möglichkeit für pflegende Angehörige, eine Verschnaufpause einzulegen und selbst ein bisschen zur Ruhe zu kommen. Denn die Pflege von Angehörigen ist zeitintensiv und kostet Kraft und Nerven. Deshalb ist es für pflegende Angehörige wichtig, sich Auszeiten zu gönnen und beispielsweise die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Was das ist und wie sie funktioniert – wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.

Die Verhinderungspflege – was ist das?

Sind Sie vorübergehend an der Pflege Ihres Angehörigen gehindert, weil Sie zum Beispiel krank sind oder Urlaub machen, können Sie bei der Pflegekasse die sogenannte Verhinderungspflege beantragen. Wird sie bewilligt, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die notwendige Ersatzpflege. Insgesamt können Sie die Verhinderungspflege für einen maximalen Zeitraum von sechs Wochen im Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass die Pflegevertretung nicht zwingend am Stück genommen werden muss. Stattdessen können Sie sich auch für eine wochen-, tage- oder stundenweise Ersatzpflege entscheiden.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege

Um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, nämlich diese:

  • Es besteht Anspruch auf Leistungen, wenn die pflegebedürftige Person seit mindestens sechs Monaten in häuslicher Umgebung gepflegt worden ist.
  • Die pflegende Angehörige ist vorübergehend nicht in der Lage, die pflegebedürftige Person selbst zu pflegen. Der Grund ist unerheblich. Es spielt also keine Rolle, ob Sie als pflegender Angehöriger in Urlaub fahren möchten, krank sind oder einen anderen Grund haben.
  • Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige, die mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft wurden.
  • Die Kosten für die Verhinderungspflege bekommen Sie ersetzt, wenn Sie die entsprechenden Nachweise erbringen. Erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig bei der Pflegekasse, welche Aufwendungen Sie geltend machen können, zum Beispiel Verdienstausfall, Stundenabrechnungen und Fahrtkosten.

Die Leistungen der Pflegekasse für die Verhinderungspflege

Als pflegender Angehöriger ist es für Sie wichtig zu wissen, in welcher Höhe Sie Leistungen der Pflegekasse für die Verhinderungspflege erwarten dürfen. Die Leistung zur Finanzierung einer Ersatzpflegekraft durch die Pflegeversicherung beträgt 1.612 Euro für einen Zeitraum von bis zu 42 Tagen im Jahr. Dieser Betrag kann aus Mitteln der Kurzzeitpflege aufgestockt werden, sofern diese nicht bereits in Anspruch genommen worden sind. Dabei handelt es sich um einen Betrag von maximal 50 Prozent der für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehenden Summe in Höhe von 1.612 Euro, also maximal 806 Euro. Das ergibt einen maximalen Gesamtbetrag von 2.418 Euro für einen Zeitraum von höchstens 42 Tagen.

Diese zeitliche Begrenzung gilt lediglich für eine mehrtägige Inanspruchnahme der Verhinderungspflege. Nehmen Sie diese nur stundenweise in Anspruch, wird diese Zeit nicht auf Tage hochgerechnet. Das bedeutet, dass lediglich der Höchstbetrag limitierend ist.

Während der Zeit der tageweisen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte an den Pflegebedürftigen weiter gezahlt. Anders verhält es sich mit der stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege, die keinen Einfluss auf die Höhe des Pflegegeldes hat.

Die Ausübung der Verhinderungspflege

Es obliegt Ihnen, wen Sie mit der Ausübung der Verhinderungspflege beauftragen. Das können ehrenamtliche Pflegekräfte, eine Pflegehilfskraft oder ein ambulanter Pflegedienst sein. Sie kann aber auch von Nachbarn oder Freunden übernommen werden. Wird die Verhinderungspflege von einer Person ausgeübt, die mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist oder mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, erhalten Sie eine Geldleistung, die den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes nicht übersteigen darf. Sofern Sie Nachweise für notwendige Aufwendungen der Ersatz-Pflegeperson erbringen, können die Leistungen bis maximal 1.612 Euro aufgestockt werden, wobei eine Erhöhung um 806 Euro aus Mitteln der Kurzzeitpflege möglich ist.

Um Geldleistungen zu erhalten, müssen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Auszahlung der Verhinderungspflege stellen. Auch wenn Sie das nicht zwingend im Voraus erledigen müssen, ist es doch empfehlenswert. Auf diese Weise werden Sie rechtzeitig über die Höhe der Leistung und über das korrekte Abrechnungsverfahren informiert, das je nach Krankenkasse variieren kann.

(Bildnachweis: © oneinchpunch,  Adobe Stock)