Unsere 8 wichtigsten Tipps zur Vorbereitung auf den MDK

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) berät die gesetzlichen Krankenkassen bezüglich medizinischer Versorgungsfragen und führt medizinische und pflegerische Gutachten durch. Von der Begutachtung des MDK hängt maßgeblich ab, in welchen Pflegegrad eine pflegebedürftige Person eingeordnet wird. Der Pflegegrad entscheidet wiederum über die Höhe der finanziellen Unterstützung durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Deshalb ist es wichtig, sich auf den Besuch des MDK vorzubereiten. Wir haben 8 wichtige Tipps für Sie zusammengefasst.
Die Aufgaben des MDK
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung prüft unter anderem im Auftrag der Krankenkassen und Pflegekassen die Pflegebedürftigkeit der einzelnen Mitglieder und kommt damit seiner durch den Gesetzgeber in § 18 und in den §§ 114ff. SGB XI (Sozialgesetzbuch, elftes Buch) normierten Aufgaben nach. Der MDK kontrolliert außerdem die Qualität der in Deutschland vorhandenen Pflegeeinrichtungen. Er unterzieht die einzelnen Pflegeeinrichtungen einer Qualitätsprüfung und benotet ihre Leistungen und ihre Qualität. Die Ergebnisse werden gegenüber den Pflegekassen in sogenannten Transparenzberichten publiziert, wobei jede Pflegeeinrichtung verpflichtet ist, das Ergebnis an gut sichtbarer Stelle in der Pflegeeinrichtung auszuhängen.
Die optimale Vorbereitung auf den Besuch des MDK
Stellt eine pflegebedürftige Person einen Pflegeantrag, sollte der MDK innerhalb eines Zeitraums von fünf Wochen den Antragsteller bezüglich seiner Pflegebedürftigkeit begutachten. Regelmäßig findet die MDK-Begutachtung in der häuslichen Umgebung des Antragstellers statt. Hält sich der Pflegebedürftige in einer stationären Einrichtung auf, findet die Begutachtung dort statt. Anwesend sind neben einem Vertreter des MDK die pflegebedürftige Person und gegebenenfalls ein von einem Gericht bestellter Betreuer. Die Befragung ist inhaltlich vorgegeben und findet mithilfe eines vorformulierten Gutachten-Formulars statt. Inhaltlich konzentrieren sich die Fragen auf den bisherigen Krankheitsverlauf und auf den Umfang einer notwendigen Betreuung. Auf diese Weise versucht der MDK, die Alltagskompetenz des Pflegebedürftigen zu ermitteln, die auf der Grundlage der „MDK-Begutachtungsrichtlinien“ erfolgt und insgesamt sechs Bereiche umfasst. Von den Antworten des Pflegebedürftigen beziehungsweise seines Betreuers hängt maßgeblich die Entscheidung für die Einstufung in einen Pflegegrad und den damit verbundenen Betreuungsleistungen ab. Das vom MDK erstellte Gutachten entscheidet nicht über den individuellen Pflegegrad, sondern spricht lediglich eine Empfehlung für die Pflegekasse aus.
Der Gutachter kommt – Tipps für die Vorbereitung
Der Besuch des MDK ist lediglich eine Momentaufnahme. Deshalb lohnt es sich, sich auf diesen Besuch sorgfältig vorzubereiten, um alle, für die Bestimmung des Pflegegrads relevanten Sachverhalte zu erwähnen und nachzuweisen. Ist der Pflegebedürftige beispielsweise am Abend fitter als am Morgen, sollte der MDK morgens kommen, um die Verwirrtheit zu erleben. Das Gutachten hat ja gerade die Aufgabe, die negativen Momente zu beschreiben, an denen der Pflegebedarf gemessen wird. Eine gute Vorbereitung auf den MDK lohnt sich auch deshalb, weil durch die Bereitstellung der Informationen die Zuteilung in einen Pflegegrad beschleunigt und erleichtert wird.
Wie das funktioniert, hier sind unsere 8 Tipps:
1. Der Pflegebedürftige sollte über den Besuch des MDK informiert sein und angehalten werden, offen und ehrlich über die eigene Hilflosigkeit zu sprechen. Die meisten Pflegebedürftigen schämen sich und versuchen, ihre Hilfslosigkeit in bestimmten Bereichen zu ü Umgekehrt sollte auch darauf verzichtet werden, sich zu verstellen, um in einen höheren Pflegegrad eingestuft zu werden und mehr Leistungen zu erhalten. Auch das merkt der MDK, der geschultes Personal – Ärzte oder qualifizierte Pflegekräfte – entsendet.
2. Bei dem Gespräch mit dem MDK sollte entweder eine Pflegeperson oder ein Angehöriger anwesend sein, um den Pflegebedürftigen gegebenenfalls zu unterstützen und dann einzugreifen, wenn der Pflegebedürftige seine Pflegebedürftigkeit bagatellisiert.
3. Sofern es bereits einen Pflegedienst gibt, sollte dieser eine aussagekräftige Pflegedokumentation anfertigen, die sich vorteilhaft auf die Begutachtung auswirken kann.
4. Ein sorgfältig geführtes Pflegetagebuch dokumentiert die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers, mit dem mindestens eine Woche vor dem angekündigten Besuch des MDK begonnen werden sollte. Dabei kommt es auf jedes Detail an.
5. Eine vorbereitete Liste dokumentiert die genutzten Hilfsmittel, zum Beispiel Sehhilfen, Hörgerät, Rollator, Gehstock, Rollstuhl, Elektromobil und weitere Hilfsmittel.
6. Auch ein vorhandener Schwerbehindertenausweis ist ein Nachweis für die Hilfsbedü Das gilt gleichermaßen für einen Allergiepass oder Diabetikerausweis, für den Vertrag mit einem bereits vorhandenen Pflegedienst, eine Auflistung der erhaltenen Therapien sowie für den detaillierten Medikamentenplan.
7. Berichte von Ärzten oder Fachärzten, die ein Nachweis sind für aktuelle Erkrankungen und Vorerkrankungen, gegebenenfalls aktuelle Entlassungsberichte vom Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung sollten für den Besuch des MDK kopiert werden.
8. Eine Liste der behandelnden Ärzte und Therapeuten einschließlich der Kontaktdaten ist ebenfalls hilfreich, wie oft sie aufgesucht werden und wie viel Zeit dafür aufgewendet werden muss.
Auf der Grundlage dieser Informationen erstellt der MDK einen Bericht für die Pflegekasse und empfiehlt einen Pflegegrad. Im Bericht wird außerdem eine Prognose über den weiteren Verlauf der Pflegebedürftigkeit erstellt, und es werden weitere Maßnahmen empfohlen, die die Situation des Pflegebedürftigen und den Krankheitsverlauf verbessern. Im Ergebnis erhält die pflegebedürftige Person als Antragsteller einen Bescheid, in dem der Pflegegrad benannt oder abgelehnt wird.
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