Pflegeheim: Wenn die Pflege zuhause nicht mehr ausreicht

Manchmal kommt der Zeitpunkt, in dem die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht, um eine optimale Pflege sicherzustellen. In manchen Fällen ist es auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), der den Umzug in ein Pflegeheim befürwortet. Es gibt aber auch pflegebedürftige Menschen, die sich eigenverantwortlich für die Pflege in einer Pflegeeinrichtung entscheiden. Dann ist es wichtig zu wissen, unter welchen Voraussetzungen die Aufnahme in ein Pflegeheim erfolgt, was es bietet und was es kostet.
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in ein Pflegeheim
Die Aufnahme in ein Pflegeheim ist abhängig von der Pflegebedürftigkeit, die durch die Einstufung in einen Pflegegrad nachgewiesen wird. Aufgenommen werden solche Menschen, die eine vollstationäre Pflege benötigen, weil sie aufgrund ihres Alters, wegen einer Krankheit oder einer Behinderung täglich auf Hilfe angewiesen sind und sich nicht mehr selbst versorgen können. Die Pflege in einem Pflegeheim konzentriert sich nicht darauf, den Status quo zu erhalten, sondern den Allgemeinzustand des Pflegebedürftigen nach Möglichkeit zu verbessern und die verbliebenen Kräfte zu stärken und zu erhalten. Rechtsgrundlage für den Aufenthalt in einem Pflegeheim ist ein Heimvertrag, der zwischen dem Träger der Einrichtung und dem Pflegebedürftigen geschlossen wird. Welche Art von Pflegeheim passend ist, entscheidet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit sowie nach dem Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen.
Es ist sinnvoll, sich diesbezüglich mit dem Hausarzt zu beraten, der die körperlichen Fähigkeiten und den Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen am besten beurteilen kann. Immer mal wieder bieten Pflegeeinrichtungen einen Tag der offenen Tür oder die Vereinbarung eines persönlichen Besichtigungstermins an. Das sind gute Gelegenheiten, sich eine Einrichtung von innen anzusehen und einen ersten Eindruck zu gewinnen. Auch ein Besuch bei Bekannten oder Freunden, die bereits in einer Pflegeeinrichtung wohnen, ist eine gute Gelegenheit, sich das eine oder andere Pflegeheim anzusehen.
Welche Heime gibt es und was bieten sie?
Die Größe von Pflegeheimen variiert. Es beginnt mit 10 Pflegeplätzen in sehr kleinen Pflegeeinrichtungen und reicht bis zu großen Einrichtungen mit bis zu 150 Plätzen. Aktuell gibt es in Deutschland rund 13.000 Pflegeheime, die zusammen rund eine Million Plätze bieten. In allen Pflegeheimen gibt es Gemeinschaftsräume, in denen sich die Bewohner treffen können, um zu malen, zu spielen, Handarbeiten zu machen oder sich einfach zu unterhalten. In manchen Pflegeheimen gibt es auch kleinere Wohngruppen, in denen die Bewohner zum Beispiel zusammen kochen und essen.
Die meisten Pflegeheime sind mit Ein- oder Zweibettzimmern sowie Dusche und Toilette ausgestattet. Meistens ist ein Einzelzimmer mit einem Aufpreis verbunden. Wer ihn nicht aufbringen kann, kann sich gegebenenfalls an das Sozialamt wenden. Auch in Pflegeheimen ist es möglich, eigenes Mobiliar mitzubringen und den Raum nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Es ist jedoch sinnvoll, sich mit der Heimleitung abzusprechen. Wer ein Haustier hat, muss es nicht zwingend bei einem Umzug in ein Pflegeheim abgeben. Stattdessen gibt es Pflegeheime, die Haustierhaltung erlauben. Ohnehin ist es möglich, den persönlichen Lebensstil auch in einem Pflegeheim fortzusetzen. Es gibt keine einheitliche Weckzeit, sodass jeder Pflegebedürftige selbst entscheidet, wann er aufsteht. Der Vorteil von Pflegeeinrichtungen sind nicht nur die Gemeinschaftsräume, sondern auch regelmäßig stattfindende Veranstaltungen sowie gemeinsame sportliche Aktivitäten.
Die Kosten für ein Pflegeheim
Die Kostenfrage ist die wichtigste Frage im Zusammenhang mit einem Pflegeheim. Rechtsgrundlage ist § 43 SGB XI (Sozialgesetzbuch, elftes Buch), in dem die Kosten aufgelistet sind. Dazu gehören
- die Kosten für die Pflegeleistungen,
- die Kosten für das Wohnen und für die Verpflegung,
- die Beteiligung an den Investitionskosten des Pflegeheims sowie
- zusätzliche Leistungen für einen angenehmeren Alltag.
Zu den Kosten für die Pflegeleistungen gehören unter anderem Hilfeleistungen, die Nutzung der Notruf-Anlage, Beratungen sowie die medizinische Behandlungspflege. Abgezogen werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, wobei der Restbetrag vom Pflegebedürftigen selbst erbracht werden muss. Ebenfalls selbst finanziert werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Außerdem werden die Kosten für die Instandhaltung und für das Inventar der Pflegeeinrichtung, die sogenannten Investitionskosten, auf die Bewohner umgelegt. Darüber hinaus bieten Pflegeheime zusätzliche Leistungen an, die vom Pflegebedürftigen ebenfalls selbst bezahlt werden müssen, zum Beispiel das Waschen und Reinigen der Kleidung. Über die erbrachten Leistungen erhält der Pflegebedürftige eine monatliche Abrechnung, aus der die jeweiligen Kosten ersichtlich sind.
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